(a) Für alle Angebote, Verträge und sonstigen Leistungen in laufender oder künftiger Geschäftsbeziehung zwischen dem Forstbetrieb Udo Sartoris (nachfolgend: „Dienstleister“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbeziehungen als ausdrücklich vereinbart. Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, treten hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters zurück und entfalten keine Wirksamkeit, es sei denn, der Dienstleister erklärt sich in schriftlicher Form mit deren Wirksamkeit ausdrücklich einverstanden.
(b) Im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen zwischen Dienstleister und Kunde gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters für jeden Vertrag und jede Leistung, auch wenn dies im Einzelfall nicht nochmals vereinbart worden ist.
(c) Von den oben unter (a) und (b) aufgezeigten Regelungen kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung zwischen Dienstleister und Kunde abgewichen werden. Von diesem Schriftformerfordernis kann wiederum nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Mit der Bestellung akzeptieren Sie diese AGBs in seiner Gesamtheit unwiderruflich.
(a) Die auf den Internetseiten des Dienstleisters sowie in dessen Katalogen und sonstigen Verkaufsunterlagen aufgezeigten „Angebote“ sind freibleibend und stellen noch keine rechtlich verbindlichen Angebote dar. Sie sind als Aufforderung an den Kunden zu sehen, seinerseits ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages abzugeben (sog. Invitatio at offerendum). Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail, Brief oder Fax) des Dienstleisters zustande oder durch unmittelbares Ausführen des Auftrages. Die gezeigten Bilder dienen nur als Referenz, das tatsächliche Produkt kann abweichen.
(b) Wird das Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mündlich erteilt, so gehen Übermittlungsfehler oder Missverständnisse zulasten des Kunden. Dies gilt insbesondere in den unter (a) genannten Fällen, in denen der Vertrag durch unmittelbare Ausführung Dienstleisters zustande gekommen ist. Die vertragliche Leistung gilt dann als vollumfänglich und mangelfrei erbracht, wenn der Dienstleister die Leistung so wie verstanden erbracht hat.
(c) Werden dem Dienstleister nach Vertragsschluss Tatsachen (bspw. Zahlungsverzug) bekannt, die nach kaufmännischem Ermessen darauf schließen lassen, dass der Anspruch des Dienstleisters wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, so ist der Dienstleister berechtigt, sofort eine angemessene kurze Frist zur Zahlung der Vergütung von 5 Tagen zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen für bereits erfolgte Teilleistungen werden gleichzeitig sofort fällig.
(a) Für die Holzlieferung (Rund-, Scheit- und Stammholz) durch den Dienstleister ist die Verladestelle der Erfüllungsort.
(b) Bei der Anlieferung von Holz (Rund-, Scheit- und Stammholz) trägt der Kunde, der Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Gefahr für den Untergang bzw. die Verschlechterung der Ware. Insoweit sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
(c) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Bei Änderungen trägt der Kunde die dadurch verursachten Mehrkosten. Lieferung „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ bedeutet Anlieferung mit Abladen und unter den Voraussetzungen einer mit einem Lastzug ohne Schwierigkeiten befahrbaren Straße. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass es sich nicht um eine mit einem Lastzug ohne Schwierigkeiten befahrbare Straße handelt, haftet der Kunde.
(d) Das Abladen durch den Dienstleister hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Wartezeiten, die durch das Abladen entstehen und die sich nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Warenmenge bewegen, werden dem Kunden berechnet.
Der Kunde kann eine vereinbarte Leistung bis 10 Tage vor Durchführung auf Kulanzbasis kostenlos stornieren. Sollte eine Stornierung später erfolgen, werden 15 % der vereinbarten Vergütung berechnet. Sollte eine Vergütung nicht vereinbart worden sein, so werden 15 % der üblichen, in vergleichbaren Fällen anfallenden, Vergütung berechnet.
(a) Soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Vergütung bzw. der Kaufpreis vor Abladung der Ware fällig und zu begleichen. Der Rechnungsbetrag wird in bar oder mit EC-Karte beglichen. Die Rechnung wird vom Dienstleister und Kunde unterschrieben.
(a) Holz ist ein Naturprodukt. Seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Kunde die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Auftragserteilung und im Rahmen der späteren Verwendung zu beachten. Gegebenenfalls hat der Kunde vor Auftragserteilung fachgerechten Rat einzuholen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehören zu den Eigenschaften dieses Naturproduktes und sind daher nicht als Mangel anzusehen.
(b) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs-, Rücktritts- und Schadensersatzregelungen unter Beachtung der unter (a) aufgezeigten Besonderheiten im Hinblick auf die Frage der Mangelhaftigkeit und der Pflichtverletzung.
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gegen den Dienstleister, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung in den zwingenden Fällen von Vorsatz und groben Verschuldens, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegeben ist.
(a) Technische Pannen, witterungsbedingte Notstände und Störungen der Verkehrswege, sonstige Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, hoheitliche Maßnahmen und weitere nach Vertragsschluss auftretende Hindernisse, die nicht auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen sind und die Ausführung des Vertrages erschweren oder unmöglich machen, befreien den Dienstleister von seiner Leistungspflicht.
(b) Insbesondere in den Wintermonaten kann der Dienstleister wegen der Gefahr von Eisglätte und schneebedeckter Fahrbahnen aus Sicherheitsgründen die Durchführung vereinbarter Leistungen rückwirkend ablehnen und sich damit rückwirkend vom Vertrag lösen. Hieraus kann der Kunde keinerlei Ansprüche herleiten.
(a) Im Falle der Lieferung von Waren behält sich der Dienstleister das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung vor. Bei Waren, die der Dienstleister im Rahmen von laufenden Geschäftsbeziehungen an den Kunden liefert, behält sich der Dienstleister das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen, einschließlich künftig entstehender Forderungen, beglichen sind.
(a) Gerichtstand für sämtliche zwischen Dienstleister und Kunde bestehenden und entstehenden Streitigkeiten aus den laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen ist, soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, der Sitz des Dienstleisters.
(b) Der Dienstleister ist jedoch berechtigt, den Rechtsstreit auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden zu führen.
(c) Die Beziehungen zwischen Dienstleister und Kunde richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
Sollte eine oder mehrere der oben aufgezeigten Regelungen keine Wirksamkeit entfalten, so gelten die übrigen Regelungen nichts desto trotz als ausdrücklich vereinbart.
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